PHILOSOPHIE

Die Klärung von schädlingsbekämpfungstechnischen Fragen erfolgt für den Kunden schnell, unbürokratisch und effektiv.

Der sensible und zugleich offene Umgang mit den Bedürfnissen des Kunden schafft Vertrauen und Sicherheit.

Die persönliche Lösungsfindung in einem optimalen Preis-/ Leistungsverhältnis ist die Basis der Zusammenarbeit.


„Ein unkompliziertes, beiderseitiges Vertrauen mit gegenseitigem Respekt ist die Garantie für eine lange und erfolgreiche Geschäftsbeziehung. Ein ehrliches und authentisches Auftreten ist für mich und meine Mitarbeiter eine Selbstverständlichkeit.“ – Ralf-Peter Loewen

LEISTUNGSSPEKTRUM

Bekämpfung
  • Schädlingsvorsorge
  • Schädlingsbestimmung
  • Schädlingsbekämpfung:
    u. a. Ratten, Mäuse, Schaben, Motten, Wespen
  • Taubenvergrämung
  • Taubenkotentfernung
  • Holzschutz
  • Verkauf von Bekämpfungshilfsmitteln

Beratung

  • unabhängige Kosten-/Nutzenanalyse bestehender Bekämpfungsverträge
  • unabhängige Preis-/Leistungsanalyse bestehender Bekämpfungsverträge
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen
  • Schulungen über spezifische, rechtliche Fragen im Hinblick auf die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen
  • Durchführung von Hygiene- und Qualitätsanalysen
  • Erarbeitung von HACCP-Konzepten

GESETZE & RICHTLINIEN

Die Lebensmittelhygieneverordnung besagt sinngemäß, dass jeder, der Lebensmittel herstellt oder in den Verkauf bringt, eine Eigenkontrolle auf Schädlingsbefall durchführen muss.

Diese Eigenverantwortung können Sie mit unserer Dienstleistung erfüllen. Wir bieten Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Konzept nach HACCP/LMHV, mit Systemordner, Berichtswesen, Lageplan, ...

HACCP ist die Abkürzung für “Hazard Analysis and Critical Control Point“, frei übersetzt bedeutet dies “Gefahrenanalyse und -abwehr durch System der kritischen Kontrollpunkte”.

HACCP wird in allen Lebensmittelverarbeitenden Betrieben (z. B. Küchen, Kantinen, Restaurants, Lebensmittelproduktionen, ...) eingesetzt.

Foto einer Restaurantküche

Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht muss ein Lebensmittelhersteller- und/oder Vertreiber sicherstellen, dass die Beschaffenheit und Bezeichnung eines Lebensmittels den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Diese Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzen verankert. Als wichtiges Gesetz sei das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) genannt. Die Lebensmittelhygiene-Richtlinie (1993/1994 EWG) fordert, dass jeder Betrieb, der in irgendeiner Form mit Lebensmitteln umgeht, zum Schutz der Verbraucher ein Qualitätssystem einführen muss, welches die Forderungen des HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Point) erfüllt.

Gefahren im Sinne des HACCP-Konzeptes sind Erkrankungen durch Erreger (z. B. Salmonellen) oder Giftstoffe mit unterschiedlichem Ursprung, sowie durch chemische und physikalische Fremdstoffe in Lebensmitteln.

Ziel des HACCP–Systems ist die systematische Ausschaltung von Gesundheitsgefahren für den Verbraucher von Lebensmitteln – gleichgültig, wo sie erworben oder dem Körper als Nahrungsaufnahme zugeführt werden. Ein vollständiges HACCP–System umfasst alle Maßnahmen, die zur Erfüllung einer Sorgfaltspflicht durchgeführt werden muss. Mit der verantwortungsvollen Benutzung des HACCP entsteht eine Dokumentation, welche die Erfüllung der Sorgfaltspflicht nachweist. Die Anwendung dieses Systems schafft damit Sicherheit und eine rechtliche Entlastung der oder des für diese Bereiche Verantwortlichen.

HAZARD
Gefährdung, Gefahr für die Gesundheit
ANALYSIS
Analyse, Untersuchung der Gefährdung
CRITICAL
kritisch, entscheidend f. d. Beherrschung
CONTROL
Lenkung, Überwachung d. Bedingungen
POINT
Punktstelle im Verfahren

KONTAKT/IMPRESSUM

Anschrift:
SHL-VECTOREX
Ralf-Peter Loewen
Lembecker Straße 7
45721 Haltern am See
Deutschland
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